S A N D B O X








Allgemeine Geschäftsbedingungen MRPacket

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen Wolfgang Kahl e.K., Emmendingerstr. 9, 77975 Ringsheim
(nachfolgende: „MRPacket“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunden“). Die AGB gelten nur,
wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge zur Vermittlung von Beförderungsleistungen
durch Drittbeförderungsanbieter (nachfolgend „Drittbeförderer“) sowie für die Nutzung der
von MRPacket zur Verwaltung von Beförderungsaufträgen betriebene Plattform. Die AGB
gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über
die Vermittlung von Beförderungsleistungen mit demselben Kunden, ohne dass MRPacket in
jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird MRPacket
den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Ergänzend zu diesen AGB gilt das Verzeichnis „Leistungen und Preise“ von MRPacket in
der jeweils zum Zeitpunkt aktuellen Fassung.

(4) AGB von MRPacket gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MRPacket in
Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die
schriftliche Bestätigung von MRPacket maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden
gegenüber MRPacket abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie
in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen MRPacket und dem Kunden kommt mit Bestätigung der Buchung
durch MRPacket oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat MRPacket einen Anspruch auf
schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten
Vertragsversion.

§ 3 Vertragsleistungen

(1) MRPacket erbringt selbst keine Beförderungsdienstleistungen. MRPacket vermittelt durch
die Einrichtung von Unterkonten bei Drittbeförderern dem Kunden den Zugriff für die
Beauftragung von Beförderungsdienstleitungen bei Drittbeförderungsanbietern zu
besonderen Konditionen.

(2) Die Abrechnung der bei den Drittbeförderungsanbietern von dem Kunden in Anspruch
genommenen Leistungen erfolgt gemäß den jeweils gültigen Preislisten von MRPacket im
Verhältniszwischen Kunde und MRPacket.

(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(4) Zur Verwaltung von bei Drittbeförderern beauftragten Beförderungsleistungen bietet
MRPacket zusätzlich eine Software zur Verwaltung von Sendungen bei den Drittbeförderern
zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum von MRPacket über das Internet an
(„Software“). MRPacket stellt dem Kunden die Nutzung dieser Software am Routerausgang
des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), als
vertragliche Nebenleistung zur Verfügung.

(5) Die Software verbleibt auf dem Server von MRPacket und wird nicht auf Datenträgern
und zur lokalen Installation überlassen.

(6) MRPacket schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung
zwischen dem Routerausgang des Rechenzentrums und den IT-Systemen des Kunden. Der
Kunde ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der
Software am Übergabepunkt des Rechenzentrums von MRPacket und ihrer Nutzung zu
schaffen.

(7) MRPacket überlässt dem Kunden die Software zur Verwaltung von Sendungen bei den
Drittbeförderern als freiwillige Nebenleistung. Entsprechend wird eine bestimmte
Verfügbarkeit der Plattform nicht garantiert. Die Inanspruchnahme der vermittelten
Drittbeförderungsleistungen erfolgt hauptsächlich über die jeweiligen Portale und
Schnittstellen der jeweiligen Drittbeförderer.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich um einen weiteren
Monat, sofern ihn keine der beiden Parteien zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Beide
Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund für MRPacket liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung
mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist.

§ 5 Ergänzende Vertragsbedingungen

(1) Für die Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen gelten ergänzend die jeweils
aktuellen Geschäftsbedingungen Beförderungseinschränkungen der
Drittbeförderungsanbieter, abrufbar unter:
- https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/rund-um-den-versand/agb.html
- https://gls-group.eu/DE/de/agb-standard
- https://www.dpd.com/de/de/agb/
- https://www.general-overnight.com/deu_de/agb.html

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Drittbeförderer-Geschäftsbedingungen zu beachten, insbesondere
Beförderungsbedingungen, Beförderungsausschlüsse sowie Haftungs- und
Versicherungsbedingungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus Beförderungsverträgen gegenüber dem
jeweiligen Drittbeförderer direkt geltend zu machen. Soweit dem Kunden keine eigenen
Ansprüche zustehen, ermächtigt MRPacket den Kunden, Ansprüche im Zusammenhang mit
in Auftrag gegebenen Beförderungen im Namen von MRPacket gegenüber dem
Drittbeförderungsanbieter geltend zu machen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten geheim zu halten
und dafür zu sorgen, dass auch Mitarbeiter, denen Zugangsdaten überlassen wurden, dies
tun. Die Leistung von MRPacket darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das
nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Für die Nutzung der Software müssen beim Kunden alle erforderlichen
Systemvoraussetzungen erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der
Software unverzüglich und so präzise wie möglich gegenüber MRPacket anzuzeigen.

(6) Im Falle von Funktionsausfällen, -störungen oder -beeinträchtigungen hat der Kunde für
die Inanspruchnahme und Abwicklung von Beförderungsleistungen der Drittbeförderer auf
deren jeweilige Portale mit den ihm von MRPacket zugewiesenen jeweiligen Kundendaten
für diese Drittbeförderer auszuweichen.

§ 7 Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Der
Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher
stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von
entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist. MRPacket nimmt von Inhalten des
Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte
grundsätzlich nicht.

(2) Wenn und soweit der Kunde auf von MRPacket technisch verantworteten IT-Systemen
personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

(3) MRPacket sichert die Daten von Kunden im Rahmen von technisch-organisatorischen
Maßnahmen in regelmäßigen Intervallen als Backup. Der Kunde kann den von ihm in der
Software angelegten Kundendaten und Beförderungsaufträgen über das Software-Menü als
Rohdaten jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren.

§ 8 Vergütung

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben verstehen sich ausschließlich
in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken
gehen zu Lasten des Kunden. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils
geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.